Konzept
Niemand hat das Recht, Kindern Gewalt anzutun! Weil es dennoch Erwachsene gibt, die sich nicht an die Norm und Regel halten, müssen wir unsere Kinder schützen. In der Art und Weise, dass wir Kinder präventiv schulen, damit sie sich im Umgang mit dem Personenkreis (namentlich Täter) entsprechend Verhalten und nicht zu Opfer werden. Jede Tat hat eine Verlaufsgeschichte, die (wenn sie auch geplant ist) sich in einem Nacheinander entwickelt. Das geschulte Kind kann durch Anwenden des erlernten Verhaltensmusters mit den Anwendungsformen einen für sich positiven Einfluss auf den Tatverlauf nehmen. Einen absoluten Schutz der Kinder (vor nichtfamiliären Übergriffen durch Erwachsene) gibt es nicht. Dennoch soll Sabaki für mehr Sicherheit der Kinder beitragen.
Dass Kinder durch die stete Anwendung des Verhaltensmusters mit den Anwendungsformen dem potentiellen Täter keinen Angriffspunkt bieten.
Das Projekt ist der opferbezogenen konkreten Gewaltprävention (Kriminalprävention) beizuordnen. Es beinhaltet eine zielgruppenorientierte Verhaltensschulung, namentlich eine Kinderverhaltensschulung, in der koedukativ Kindern (grundsätzlich Schulkinder im Alter von 6 bis 12 Jahren) ein Verhaltensmuster mit Anwendungsformen für den außerhäuslichen Umgang mit Erwachsenen gelehrt wird. Die Anwendung bezieht sich dabei auf alle nichtfamiliären Erwachsenen und nicht nur auf die sogenannten "Fremden". Dies nicht allein aus dem Grund, dass der Fremde nicht bestimmbar ist, sondern auch, weil der überwiegende Täterkreis Erwachsene sind, welche das Opfer kennt, also sogenannte "Bekannte". Demzufolge erfolgt die Eliminierung der allgemein üblichen Klischeewarnungen, bspw. "Gehe mit keinen Fremden mit!" etc. Wir gruppieren Erwachsene in:
Hinweis: Thematisiert ist explizit der nichtfamiliäre Umgang mit Erwachsenen. Folglich ist der familiäre Umgang (mit Eltern und Verwandten) nicht Inhalt der Kinderverhaltensschulung.
Wir lehren in der Kinderverhaltensschulung ein Verhaltensmuster mit Anwendungsformen. Keine Selbstverteidigungstechniken. Nicht allein aus dem Grund, dass diese in kurzer Zeit nicht erlernbar und somit nicht umsetzbar bzw. anwendbar sind. Sondern auch, weil durch Selbstüberschätzung sowie durch falsch (unangemessenes bzw. nicht erfolgreich) angewandtes Abwehrversuchen die Situationsdynamik zu Gewalteinschlag auf Seiten des Täters führen kann und somit der Handlungsablauf außer Kontrolle gerät. Wer sich gewaltsam wehrt, provoziert den Täter, seine stärksten Mittel einzusetzen. Signifikant ist, dass ein Kind (im Grundschulalter) sich grundsätzlich nicht gegen einen Erwachsenen im Sinne von kämpfen wehren kann. Nach Absolvierung der Kinderverhaltensschulung kennen die Kinder Verhaltensformen zur Vermeidung, aber auch zur Bewältigung des Konfrontations- und des Konfliktfalls.
Die Verhinderung und somit Reduzierung von nichtfamiliären Übergriffen (in Form des sexuellen Missbrauchs bzw. der sexuellen Misshandlung) auf Kinder durch Erwachsene. |